Der Verein hat insbesondere die Aufgabe, zeitgenössische Kunst vorrangig bildende Kunst, aber auch Literatur, Musik und darstellende Kunst einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Das Verständnis von Kunst soll für jeden Einzelnen befördert werden. Der Kontakt zwischen Rezipienten und Künstlern soll erleichtert werden. Den Einzelnen soll dies befähigen, sich kritisch mit den Bereichen der Kunst auseinanderzusetzen und selbständig Kontakt zu Künstlern herzustellen, auf der anderen Seite soll Künstlern die Möglichkeit zum Verständnis der Interessen und Bedürfnisse ihres Publikum gegeben werden. Darüber hinaus soll der Kontakt und Erfahrungsausstausch unter Künstlern befördert werden, um einen emanzipatorischen Umgang mit der Kommerzialisierung zu gewährleisten bzw. letzterem entgegen zu wirken.
Der Vereinszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:
Der Verein arbeitet auf der Grundlage einer demokratischen und sozialen Gesellschaftsordnung. Er ist konfessionell, parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Regeln der Abgabenordnung.
Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Förderbeiträge, Spenden, Erlöse von Veranstaltungen und sonstige Zuwendungen. Es soll erreicht werden, öffentliche Gelder in Anspruch zu nehmen. Bei Austritt oder Ausschluß bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Zuwendungen. Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Für finanzielle Verbindlichkeiten haftet der Verein nur mit seinem Vereinsvermögen.
Es wird unterschieden in aktive und passive, fördernde Mitgliedschaft.
Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden, die den Vereinszweck unterstützt. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft beginnt
mit dem Beschluß über die Aufnahme.
Passives, förderndes Mitglied können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften oder andere Personengesellschaften werden. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlichem Antrag, über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Vorstandsbeschluß über die Aufnahme.
Von Fördermitgliedern wird ein Mindestförderbeitrag erhoben. Über die Höhe entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod. Der Austritt aus dem Verein ist mit einer Frist von drei Monaten schriftlich zu erklären, maßgeblich für die Fristwahrung ist der
Zugang beim Verein.
Die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied aus wichtigem Grund mit mehr als der Hälfte der Stimme der Anwesenden ausschließen.
Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden keine Ansprüche an das Vereinsvermögen.
Der Verein kann einen Mitgliedsbeitrag von den aktiven Mitgliedern erheben, der vom Vorstand festgelegt wird. Der beschlossene Mitgliedsbeitrag wird drei Monate nach Bekanntgabe erhoben.
Vereinsorgane sind:
bestehend aus
dem/der 1. Vorsitzenden
dem/der 2. Vorsitzenden
dem/der Kassierer/in
dem/der Schriftführer/in
Die Mitgliederversammlung kann durch einfache Mehrheit beschließen, daß dazu bis zu zwei Beisitzer/innen treten.
Der Vorstand wird aus den Reihen der aktiven Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren gewählt und bliebt bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus,
wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein. Er erstattet einmal jährlich Bericht.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n, seine/n Stellvertreter/in und den/die Kassierer/in vertreten, die jeweils allein vertretungsberechtigt sind.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung durch Gesetz und Satzung vorbehalten sind. Er ist an die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung gebunden.
Der Vorstand ist berechtigt, die Durchführung von Aufgaben, die dem Zwecke des Vereins dienen, einzelnen Personen zu übertragen, sowie Geschäftsführer zu bestellen. Diese sind dem Vorstand
verantwortlich.
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus allen aktiven Vereinsmitgliedern zusammen.
Sie findet statt
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist schriftlich einberufen. Maßgeblich ist das Absendedatum.
Die Einberufung enthält die Tagesordnung.
Die Mitgliederversammlung ist immer beschlußfähig und beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Jedes aktive Vereinsmitglied ist stimmberechtigt.
Die Beschlüsse der Versammlung werden protokolliert und vom Vorstand gegengezeichnet.
Der Mitgliederversammlung obliegt
Die Wahl der Kassenprüfer/innen erfolgt für die Dauer von drei Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig.
§9 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins
Für Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von ¾ der anwesenden Mitglieder notwendig, die bei Änderung des Vereinszwecks erst nach Zustimmung des Finanzamts erfolgen
kann.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder sonstigem Verlust der Rechtsfähigkeit des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung nach Zustimmung des Finanzamtes über die weitere Verwendung des Vereinsvermögens.